1. Wohnraum
Die dringendste Not ist fehlender Wohnraum.
Wir bieten ein möbliertes Zimmer an, eigene Möbel können ggf. mitgebracht werden.
Küche, Sanitärräume und Waschküche werden von
den Bewohnern im Haus gemeinsam benutzt.

Es wird ein Mietvertrag zum vorübergehenden Gebrauch geschlossen. Dabei werden allerdings keine Fristen genannt. Der Mietvertrag enthält eine Probezeit von drei Monaten. Nach der Probezeit wird der Mietvertrag in der Regel stillschweigend verlängert.
Gemeinsam mit dem Mitarbeiter wird geklärt, in welcher Weise die Bezahlung der Mietkosten erfolgt.

Notwendig ist die Bereitschaft, mit den anderen Bewohnern im Haus freundlich umzugehen, die allgemeinen Aufgaben im Haus anteilmäßig und verläßlich wahrzunehmen
und an beratenden Gesprächen mit dem Mitarbeiter
teilzunehmen.

2. Beratung
je  nach den gegebenen Lebensumständen wird Beratung zu folgenden Problemfeldern angeboten:
   - Ausbildungs- bzw.Arbeitsplatz
    - Schuldenbewältigung
    - Strafsachen ggf. mit Anwaltsbeteiligung
    - regelmäßiger Tageslauf
    - Umgang  mit Angehörigen u. Freunden
    - Umgang mit Alkohol und anderen Drogen
    - Freizeitbeschäftigung
    - in besonderen Fällen ist die Vermittlung an
      medizinische oder psychologische
      Beratung
, ggf. Behandlung geboten
    - Übergang in eigenständiges Wohnen und
      Leben
    - weitere individuell nötige Hilfestellung
 
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