Der 2. Schritt:
Schnell wurde deutlich: Wohnraum allein reicht
nicht.
Es braucht auch eine personelle Begleitung der
Bewohner.
Ende 1985 wurde eine Halbtagskraft angestellt,
zunächst für drei Jahre auf ABM-Basis.
(damals gab es die sog.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die durch die
Arbeitsverwaltung finanziell stark gefördert
wurden)
Später wurde die Mitarbeiterin fest
angestellt.
Die Gebäude:
In den ersten Jahren stand ein Wohnhaus in
der
Winkeler Straße mit drei Wohnräumen zur
Verfügung.
Ab 1986 wechselte der Standort nach Gamsen.
Dort wurden zunächst ebenfalls drei
Wohnräume eingerichtet,
später wurde das Gemeinschaftswohnzimmer
aufgegeben
und zum vierten Wohnplatz umgenutzt.
Küche, Waschküche und Sanitärräume werden
gemeinsam
genutzt.
Außerdem ist im Gebäude das Büro der
Mitarbeiterin.
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Finanzierung:
Neben der Gebäudemiete galt es, die Personalkosten
abzusichern. Diese Kosten konnten den Bewohnern
nicht zusätzlich zur Miete aufgebürdet werden..
Verhandlungen mit der Stadt und dem Landkreis
Gifhorn führten nach mehreren Jahren zu dem Stand:
Die
Stadt wäre allenfalls bereit, den
Bewohnern im
Bedarfsfall bei den Mietkosten zu helfen.
Der
Landkreis konnte sich nach vielen
Gesprächen
mit einem jährlich neu zu beantragenden Projekt-
zuschuß beteiligen.
Dadurch war
ein gutes Teil der Personalkosten
abgesichert.
In diesem Zusammenhang beschloß der Landkreis
die öffentliche Anerkennung des Vereins als Träger
der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, KJHG
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